Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz für Kurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung am ZSK im WiSe 2023/24

* = Pflichtfeld










Kurs(e), für den/die die Befreiung vom Auslagenersatz beantragt wird:


ZSK / Studienbegleitende Fremdsprachen Ausbildung (SFA)
(Für Kurse der ZSK-Lehrgebiete Deutsch als Fremdsprache (DaF), Mündliche Kommunikation und Sprecherziehung (MKuSe) und Schriftliche Kommunikation und Schreibberatung (SKuS) wird kein Auslagenersatz erhoben.)



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Grund des Antrags auf Befreiung:






Bitte schicken Sie Ihr Attest an auslagenersatz.zsk@ur.de oder per Post an:
Universität Regensburg - ZSK/Geschäftsführung - 93040 Regensburg



(nur PDF-Format, max. 3 MB Dateigröße)

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Ich bestätige, dass ich den/die o. g. Sprachkurs(e) zu dem von mir ausgewählten Zweck einbringen werde. Bisher habe ich noch keinen anderen Kurs belegt, den ich an dieser Stelle einbringen werde. *

Ich bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und beantrage die Befreiung vom Auslagenersatz für den/die genannten Kurs(e). *



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